Das Ambulant Betreute Wohnen (BeWo) von Care24 Soziale Dienste gGmbH ist ein aufsuchendes und gemeindeintegrierendes Angebot, das sich an Menschen mit drohender oder manifester wesentlicher psychischer Behinderung und/oder Abhängigkeitserkrankung richtet. Auch Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung infolge einer HIV-Erkrankung oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STD) können im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens unterstützt werden. Es orientiert sich stark am individuellen Bedarf des Menschen mit Behinderung.

Gemeinsam mit der Aidshilfe Düsseldorf e.V. verstehen wir uns mit unserer Dachorganisation DIVERSITAS Düsseldorf in Bezug auf unser Angebot ganz besonders als Ansprechpartnerin für Menschen mit HIV/Aids sowie LSBTIQA* (=lesbisch, schwul, bisexuell, trans, inter, queer, …).

Wir sind ein anerkannter Leistungsanbieter des Ambulant Betreuten Wohnens beim Landschaftsverband Rheinland (LVR).

 

Aufnahmekriterien

Zielgruppe unseres Ambulant Betreuten Wohnens sind Erwachsene mit einer manifesten wesentlichen oder drohenden Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Hierunter fallen:

  • Menschen mit psychischer Behinderung oder die von psychischer Behinderung bedroht sind (Psychische Erkrankungen/Abhängigkeitserkrankungen)
  • Menschen mit einer komorbiden Störung/Behinderung („Doppeldiagnosen“ als Kombination von psychischer Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung/körperliche und psychische Mehrfachbehinderung)

Weiterhin erforderlich ist eine

  • grundsätzliche Beratungsfähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation/Mitwirkungsbereitschaft („Compliance“) sowie ein Mindestmaß an Ressourcen, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Absprachefähigkeit)
  • inhaltliche, qualitative und quantitative Passung des Angebots mit Bezug auf die individuellen Bedarfe des Menschen mit Behinderung

Ausschlusskriterien

Eine Unterstützung durch das Ambulant Betreute Wohnen ist uns nicht möglich bei:

  • Menschen mit körperlicher Behinderung, die eine im Wesentlichen somatische Pflege erfordert
  • Menschen mit geistiger Behinderung oder gravierender Lernbehinderung, die nicht Folge einer HIV-Erkrankung oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STD) ist
  • Menschen bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind (§§ 67 ff. SGB XII)
  • Menschen im hohen Lebensalter, die wegen Altersgebrechlichkeit oder relevanter gerontopsychiatrischer Erkrankungen, wie Alzheimer oder Demenz vorrangig bzw. wesentlich pflegerisch betreuungsbedürftig sind bzw. stationäre Betreuungsangebote benötigen

Sinn und Zweck des Ambulant Betreuten Wohnens

Wir beraten und begleiten unsere Klient*innen dahingehend, eine bestmögliche Sicherheit in der eigenen Wohnform, ein selbstständiges Wohnen und damit wieder ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu erlangen und aufrechtzuhalten. Wir unterstützen bei sozialer (Wieder-)Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, um so Verschlechterungen des Gesundheitszustands und bspw. wiederkehrenden Krankenhaus- oder Psychiatrie-Aufenthalten so weit wie möglich entgegenzuwirken.

Wir bieten praktische Unterstützung durch qualifizierte Fachkräfte bei:

  • der Erreichung einer größtmöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben
  • dem Finden und Ausüben einer angemessenen Tätigkeit oder der Inanspruchnahme beruflicher Förderungs- und Wiedereingliederungsmöglichkeiten
  • der Bewältigung von gesundheitlichen/psychischen Krisen und Konflikten mit dem sozialen Umfeld
  • Tagestrukturierung/Wochenplanung der Wiedererlangung und Aufrechterhaltung einer Tages- und Wochenstruktur
  • gesundheitlichen Angelegenheiten wie eine (Wieder-)Anbindung an Haus- und Facharztpraxen sowie Unterstützung durch Begleitungen zu Ärzten und, wenn gewünscht, weitergehende Unterstützung im direkten Kontakt zu Ärzten
  • der Freizeitgestaltung
  • der Erkennung, Entwicklung bzw. Reaktivierung von persönlichen Ressourcen und Kompetenzen
  • der Förderung oder dem Wiedererreichen von Mobilität durch Begleitungen außerhalb der Wohnung zu Fuß und/oder mit Nutzung des ÖPNV
  • dem Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
  • der Organisation alltäglicher Angelegenheiten
  • der Anleitung und Förderung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • der Suche nach geeignetem Wohnraum (wie bspw. barrierefreie bzw. barrierearme Wohnungen)
  • Einkäufen von Lebensmitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen
  • der fristgerechten Erledigung postalischer und behördlicher Angelegenheiten mit unterstützender Begleitung bei Behördengängen bei Bedarf
  • der Beantragung gegebenenfalls weiterführender Leistungen und Förderungen (bspw. Pflegeleistungen, Sozialleistungen, Schwerbehinderung mit Nachteilsausgleichen)
  • der Vermittlung von Beratungsleistungen zu schulischen und ausbildungsbezogenen Unterstützungen
  • der Findung und dem Umzug in geeignete Wohnformen (Wohngruppen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen) im Falle einer dauerhaft drastischen Verschlechterung des Gesundheitszustands und der gegebenen Erforderlichkeit stationärer Versorgung

Empowerment im Sinne der Förderung und Reaktivierung eigener Ressourcen stellt ein Kernelement unserer Unterstützungsarbeit dar. Dies bedeutet konkret, dass die Fachkräfte des Ambulant Betreuten Wohnens mit dem Ziel der Förderung von Selbstständigkeit den Klient*innen begleitend und beratend zur Seite stehen und keine Aufgaben stellvertretend ohne Beteiligung der Klient*innen übernehmen.

Die Unterstützung durch unsere qualifizierten Fachkräfte erfolgt im Rahmen der sog. „qualifizierten Assistenz“, worunter die Unterstützung des Menschen mit Behinderung durch Anleitung und Förderung mit dem Ziel einer zunehmenden Verselbstständigung in der Alltagsbewältigung verstanden wird (vgl. § 78 Abs. 2 Nr. 2).

Bei Angelegenheiten, die einschränkungsbedingt auch mit Unterstützung nicht mehr selbstständig erledigt werden können, z. B. Einkäufe von Lebensmitteln oder die regelmäßige Erledigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten, können neben der fachlichen Unterstützung auch weitere Assistenzleistungen zur stellvertretenden Erledigung von uns zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zu diesen Assistenzleistungen werden unter dem Reiter „Unterstützende Assistenz“ bereitgestellt.

Unterstützungsbedarf

Ihr individueller, regelmäßiger Unterstützungsbedarf wird gemeinsam ermittelt und entsprechend notwendige Leistungen durch Fach- und/oder Assistenzkräfte Ihrer persönlichen Lebenslage angepasst. Der daraus resultierende, zeitliche Umfang der Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit Ihnen festgelegt. Nach den Kriterien des Landschaftsverbands Rheinland als hauptsächlich zuständigem Kostenträger, kann der zeitlich bemessene Unterstützungsumfang in individueller Höhe, jedoch mit einem Mindestmaß von einer (Fachleistungs-)Stunde pro Woche, anerkannt werden.

Gruppenangebote bei Care24

Ein umfangreiches Freizeit-, Gruppen- sowie Mobilisierungsangebot zur Förderung von sozialen Kontakten und der Gesundheit unserer Klient*innen ist uns ein großes Anliegen. Dazu bieten wir innerhalb als auch außerhalb unserer Räumlichkeiten folgende Gemeinschaftsaktivitäten an:

  • Koch- und Grill-AG
  • Offenes Frühstück (jeden 1. Freitag im Monat)
  • Schwimm-AG
  • Regelmäßige Angebote bzgl. gemeinsamen Spaziergängen und Wandern oder Fahrradtouren
  • Nachmittags-Café (jeden Donnerstag)
  • Mandala-Entspannungsmalen
  • Jährlich: Kunstakademie Rundgang und weitere Ausflüge

Aufnahmeunterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung und Kostenübernahme des Ambulant Betreuten Wohnens vom Landschaftsverband Rheinland benötigt:

  • fachärztliches Attest (psychiatrisch oder neurologisch) über das Vorliegen einer körperlichen, psychischen Erkrankung/Behinderung oder einer Suchterkrankung
  • Medizinische Unterlagen (z. B. MDK-Gutachten) ggf. Bescheide anderer Leistungsträger (bei Bezug von Pflegeleistungen,
  • Mietvertrag, Nachweis über die aktuellen Kosten der Wohnung
  • Bei Erwerbstätigkeit: Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen)
  • Ohne Erwerbtätigkeit: aktuelle Leistungsbescheide des Sozial- und/oder Rententrägers (Amt für Soziales, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Wohngeldstelle, BAföG-Amt)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung

Unsere Ansprechpartnerin bei Interesse und Fragen

Bei Interesse an unserem Angebot und sämtlichen diesbezüglichen Fragen steht Ihnen die Bereichsleitungen des Ambulant Betreuten Wohnens gerne zur Verfügung. Sie möchten mehr über uns erfahren? Dann finden Sie hier einen Bericht über unsere Arbeit aus der aktuellen Ausgabe unseres Hausmagazins :bunt.